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   OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20   

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https://dejure.org/2020,43808
OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20 (https://dejure.org/2020,43808)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2020 - 13 ME 468/20 (https://dejure.org/2020,43808)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 (https://dejure.org/2020,43808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesichtsmasken, Alltagsmasken, FFP2-Masken - Rückrufanordnung der Marktaufsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesichtsmasken, Alltagsmasken, FFP2-Masken - Rücknahmeanordnung der Marktaufsicht

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Denn eine solche Gehörsverletzung wäre spätestens dadurch geheilt, dass die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, sich Gehör zu verschaffen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Instanzenzug: BVerfG, Beschl. v. 7.10.1981 - 2 BvR 1194/80 -, BVerfGE 58, 208, 222 - juris Rn. 36; Beschl. v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, BVerfGE 5, 22, 24 - juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 138 Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Denn eine solche Gehörsverletzung wäre spätestens dadurch geheilt, dass die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, sich Gehör zu verschaffen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Instanzenzug: BVerfG, Beschl. v. 7.10.1981 - 2 BvR 1194/80 -, BVerfGE 58, 208, 222 - juris Rn. 36; Beschl. v. 25.5.1956 - 1 BvR 128/56 -, BVerfGE 5, 22, 24 - juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 138 Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 13 ME 107/18

    Einordnung des Inhalierens oder Einatmens des mit einer Wasserpfeife erzeugten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Schließlich sind in einer Folgenabwägung gegenüberzustellen die konkreten Nachteile für die gefährdeten Rechtsgüter bei einem Aufschub des Vollzugs, wenn sich die angefochtene Verfügung nachträglich als rechtmäßig erweist, den konkreten Folgen des Sofortvollzugs für den Antragsteller, wenn sich die angefochtene Verfügung nachträglich als rechtswidrig erweisen sollte (vgl. Senatsbeschl. v. 17.10.2018 - 13 ME 107/18 -, GewArch 2019, 45 - juris Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 964 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde, wie hier, den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so setzt die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eine Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das vorrangig öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung voraus (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 ME 468/20
    Nach seinem Ermessen bemisst der Senat die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin unter Berücksichtigung ihres potentiellen Umsatzausfalls auf bis zu 150.000 EUR (vgl. zur Schätzung bei Verkaufsverboten und Sicherstellung: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2021 - 3 L 11/21

    Stopp für 28.000 Atemschutzmasken des Typs KN95 bestätigt

    Denn danach ist die für Ausnahmemöglichkeiten und -entscheidungen nach § 9 Abs. 1 und 2 MedBVSV notwendige Mangelsituation ausgehend vom Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31. Juli 2020 nicht mehr anzunehmen, so dass spätestens ab dem 1. Oktober 2020 die Voraussetzungen für Ausnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 MedBVSV nicht mehr vorgelegen haben dürften, vgl. https://www.zls-muenchen.de/Corona/ Atemschutzmasken/201001_AAMue_FFP%20Masken.pdf; vgl. zum Ganzen auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 -, juris, Rn. 53 ff.

    vgl. dazu auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 -, juris, Rn. 68, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 9 S 1958/07 -,juris, Rn. 2 ff. Siehe auch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003 - 7 KSt 4.03 -, juris.

  • VG Freiburg, 16.07.2021 - 9 K 2138/21

    Anordnung des Rückrufs von unter dem FFP2-Standard produzierten Masken

    Die mit einem Vollzugsaufschub für die Antragstellerin verbundenen wirtschaftlichen Nachteile wiegen demgegenüber geringer, da sie gegebenenfalls bei einem gegenteiligen Ergebnis in der Hauptsache im Nachhinein finanziell kompensierbar wären (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2020 - 13 ME 468/20 - juris, Rn. 65).

    Aus der Qualifizierung als CPA-Maske kann daher nicht auf die Tauglichkeit der "atemious pro" geschlossen werden, da die CPA-Masken weniger strengen Anforderungen genügen müssen (vgl. auch (vgl. so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2020 - 13 ME 468/20 - juris, Rn. 65).

    Vor diesem Hintergrund erweist sich der Schaden für die Antragstellerin noch als überschaubar und im konkreten Fall hinzunehmen, während das Vertrauen der Verbraucher in eine FFP2-konforme Maske und die präventive Abwehr vor Gesundheitsgefahren überwiegen (vgl. so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2020 - 13 ME 468/20 - juris, Rn. 65).

    Für sie ist ein durchschnittlicher Verkaufspreis jedenfalls zu Pandemie-Beginn von 2, 32 EUR anzusetzen (vgl. für die Anordnung, Masken aus dem Handel zu nehmen: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2020 - 13 ME 468/20 - juris, Rn. 68).

  • VG Stade, 09.04.2021 - 6 B 292/21

    Atemschutzmaske; FFP-2; FFP-2-Maske; Marktüberwachung; Marktüberwachungsbehörde;

    Um solche PSA handelt es sich bei den von der Antragstellerin vertriebenen und von dem Antragsgegner im Bescheid vom 15. September 2020 beanstandeten Atemschutzmasken (vgl. S. 3 des Bescheides vom 15. September 2020, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 -, juris Rn. 28 - 30).

    Das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr begründet für sich ein hinreichendes besonderes Interesse an einer sofortigen Vollziehung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 13 ME 468/20 -, juris Rn. 63 unter Bezugnahme auf Nds. OVG, Beschl. v. 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2021 - 13 ME 243/21

    Atemschutzmaske; Konformität; Mitteilungspflicht; persönliche Schutzausrüstung;

    Er kann zudem erforderlichenfalls gegen die von der Antragstellerin belieferten und zu benennenden Wirtschaftsakteure unter den gleichen Voraussetzungen vorgehen, unter denen der Senat dies in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2020 (13 ME 468/20) gegenüber der Antragstellerin selbst bejaht hat.
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